Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen – was brauche ich?
Von KFZ-Sofortzulassung, Bad Salzuflen · Stand: 23.09.2026 · 3 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Das Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage und ist für Probe- und Überführungsfahrten gedacht. Das Ausfuhrkennzeichen brauchen Sie, wenn das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland geht. Für beide brauchen Sie eine eigene eVB-Nummer – eine normale eVB passt nicht.
Das Kurzzeitkennzeichen
- Gelbes Feld mit Ablaufdatum, gültig für 5 Tage.
- Nur für Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zur Prüfung – nicht für den Alltag.
- Das Fahrzeug braucht eine gültige Hauptuntersuchung. Ohne sind nur Fahrten zur Prüfung erlaubt.
- Im Ausland wird es oft nicht anerkannt.
Das Ausfuhrkennzeichen
- Rotes Feld mit Ablaufdatum – für Fahrzeuge, die ins Ausland gebracht werden.
- Gültig für den Zeitraum, den Sie festlegen – Versicherung und KFZ-Steuer werden für diesen Zeitraum im Voraus bezahlt.
- Das Fahrzeug braucht eine Hauptuntersuchung, die mindestens so lange gilt wie das Kennzeichen.
Und rote Kennzeichen?
Rote Kennzeichen („rote Nummern“) sind etwas anderes: Sie bekommen nur Autohändler, Werkstätten und Hersteller für ihren Betrieb sowie Oldtimer-Sammler. Für Privatleute sind sie nicht gedacht.
Welches passt zu mir?
- Gebrauchtwagen gekauft und nach Hause fahren? → Kurzzeitkennzeichen
- Auto zur Prüfung oder in die Werkstatt fahren, ohne es anzumelden? → Kurzzeitkennzeichen
- Auto an jemanden im Ausland verkauft und es fährt dorthin? → Ausfuhrkennzeichen
- Sie ziehen mit dem Auto ins Ausland? → Ausfuhrkennzeichen
Bei uns: ohne Termin, Preis auf Anfrage
Beim Straßenverkehrsamt brauchen Sie auch dafür einen Termin. Bei uns nicht: Schreiben Sie uns per WhatsApp, welches Kennzeichen Sie brauchen, und wir nennen Ihnen den Preis und die nötigen Unterlagen.
Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen gebraucht? Zwei Fragen antippen, dann geht es zu WhatsApp.
KENNZEICHEN ANFRAGENWerler Straße 68, 32105 Bad Salzuflen · Mo–Fr 9–18 Uhr · Sa 15–18 Uhr
